Höchstmengen in Nahrungsergänzungsmitteln

Inkrafttreten von Stretto 3 und damit die Höchstmengen für Stoffe in NEM auf 1. Juni oder 1. Juli 2020 verschoben

Im Rahmen von Stretto 3 werden die zulässigen Höchstmengen von Vitaminen, Mineralstoffen und sonstigen Stoffen in Nahrungsergänzungsmitteln angepasst. Grundlage sind fundierte Betrachtungsweisen in Bezug auf die Lebensmittelsicherheit der einzelnen Stoffe. Aufgrund von Verzehrsdaten (BA: Basisaufnahme) und Upper Levels (UL) werden alle Stoffe in vier Gruppen unterteilt. Gruppe 1: unkritische Stoffe, keine Höchstmengen. Gruppe 2: Grosser Abstand UL-BA, Gruppe 3: Kleiner Abstand UL-BA. Für Gruppe 2 und 3 gilt eine Aufteilung des Rests (UL-BA) im Verhältnis 3:1 (3 Teile NEM, 1 Teil angereicherte Lebensmittel). Gruppe 4: Stoffe mit Nebenwirkungen bzw. Interaktionen, Warnhinweise notwendig. Für die Praxis besonders einschneidend sind die sehr tiefen Werte für Zink, der neue Warnhinweis für Magnesium und der Entfall des Einsatzes von Vitamin A (nur noch als β-Carotin möglich).

Ihr Kontakt

Fragen?
Ich beantworte sie gerne.

Dr. Katharina Oehler
Scientific and Managing Director

E-Mail schreiben


 

Das könnte Sie auch interessieren

Unser Wissen geben wir auch an Veranstaltungen weiter:
Jahrzehnte an Erfahrung und Wissen – das sind unsere Mitarbeitenden:
Seit 25 Jahren sind wir engagiert und partner-schaftlich für unsere Kunden da: