Die Schweizer Gesetze stellen besondere Anforderungen an die Zulassung von Arzneimitteln von ausländischen Unternehmen. Neben einer Schweizer Betriebsbewilligung ist auch die Dokumentation nach Schweizer Standards einzureichen. Wir unterstützen Sie gerne dabei.
Bei Bedarf stellen wir Unternehmen ohne eigene Niederlassung in der Schweiz unsere Betriebsbewilligung zur Verfügung, bis diese ihre eigene Betriebsbewilligung erlangt haben (u.a. Einfuhr- und Grosshandelsbewilligung inkl. Marktfreigabe).
Möchten Sie Ihre Time-to-the-Swiss-Market verkürzen?
Bei Bedarf stellen wir Unternehmen ohne eigene Niederlassung in der Schweiz unsere Betriebsbewilligung zur Verfügung, bis diese ihre eigene Betriebsbewilligung erlangt haben (u.a. Einfuhr- und Grosshandelsbewilligung inkl. Marktfreigabe). Sie können so bis zu 1.5 Jahre Zeit gewinnen.
Ihr Kontakt
Fragen? Ich beantworte sie gerne.
Dr. Katharina Oehler Scientific and Managing Director T +41 44 787 70 20 E-Mail schreiben
Das könnte Sie auch interessieren
Den Überblick behalten? Unsere visuelle Darstellung aller Pharmaprozesse hilft:
Um Ihnen den bestmöglichen Service bieten zu können, speichern wir Informationen über Ihren Besuch in sogenannten Cookies. Mit dem Besuch der Website erklären Sie sich mit der Verwendung von Cookies einverstanden. Mehr Informationen und die Möglichkeit, diese Einstellungen anzupassen finden Sie hier.