In der Schweiz definiert die Material- und Gegenständeliste (MiGeL) anhand von Kategorien, wie Medizinprodukte von den Krankenkassen vergütet werden.
Wenn ein neues Medizinprodukt keiner bestehenden Kategorie zugeordnet werden kann, besteht die Möglichkeit, beim Bundesamt für Gesundheit (BAG) eine neue Haupt- oder Unterkategorie zu beantragen. Dafür müssen klinische Daten die Wirksamkeit und Sicherheit des Medizinprodukts belegen und die Zweckmässigkeit der Behandlung nachgewiesen werden. Wirtschaftlichkeit und Kostenfolgen sind aus Sicht des Schweizer Gesundheitssystems aufzuzeigen.
Wir stellen unser Know-how in folgenden Bereichen zur Verfügung:
Strategische Beratung
- Definieren der richtigen Preisstrategie (Komparatorprodukt oder Standardverfahren)
- Verhandeln mit den Behörden (Bundesamt für Gesundheit (BAG))
- Beurteilen von Mitteilungen und Entscheiden der Behörde
- Erarbeiten von Gegenargumenten
- Unterstützen bei fachlichen Rückfragen während dem Antragsprozess
Operative Unterstützung
- Verfassen von Kassenvergütungsanträgen
- Literaturrecherche zu den relevanten Entscheidungsgrundlagen, inkl. Auswertung