Die Vernehmlassung der jüngsten Teilrevision des Lebensmittelrechts ist seit dem 31. Januar 2023 abgeschlossen. Für Nahrungsergänzungsmittel sind vor allem folgende Veränderungen in Planung: a) die Sachbezeichnung «Nahrungsergänzungsmittel» reicht aus. Die charakterisierenden Stoffe (früher z.B. «mit Vitaminen und Mineralstoffen») dürfen auch anderswo auf der Kennzeichnung erläutert werden. Es muss nicht mehr im Rahmen der Sachbezeichnung geschehen. b) Für NEM mit pflanzlichen Inhaltsstoffen: die Verbotsliste in der Verordnung über Lebensmittel pflanzlicher Herkunft wird erweitert – auch mit Zubereitungen. c) Neu zulässige Stoffe sind Magnesiumcitratmalat und Nicotinamid-Ribosidchlorid. d) Die Höchstmengen für L-Isoleucin, L-Leucin und L-Valin werden erhöht. e) die 15%-Regel für Signifikanz bei «sonstigen Stoffen» wird leicht aufgeweicht (wenn belegbar). Voraussichtlich sollen die Änderungen im 4. Quartal 2023 oder im 1. Quartal 2024 in Kraft treten.
Dr. Katharina Oehler
Scientific and Managing Director
E-Mail schreiben