Am 9. März 2022 hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) kommuniziert, dass Titandioxid (E171) in Lebensmitteln per 15. März 2022 auch in der Schweiz verboten wird. Es gilt eine Übergangsfrist von 6 Monaten. Bis zum 15. September 2022 dürfen Lebensmittel nach bisherigem Recht hergestellt und in Verkehr gebracht werden. Danach ist eine Abgabe noch bis zum Ablauf der Haltbarkeit möglich. Das heisst, dass ein Herstellerbetrieb seine Lager bis zum 15. September geleert haben muss, bzw. seine Produkte in Verkehr gebracht haben muss. Die Abverkaufsfrist bis zum Ende der Haltbarkeit gilt nur für Produkte, die bereits bis zum 15. September in die Lieferkette eingeschleust worden sind.
Dr. Katharina Oehler
Scientific and Managing Director
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