QC-Prüfung und Freigabe von Hilfsstoffen

Muss die Herstellerin/das Labor, welches die QC-Prüfung und/oder die Freigabe von Hilfsstoffen durchführt, GMP-konform sein?

Der Hersteller, welcher die Hilfsstoffe für die Herstellung seiner Arzneimittel einsetzen will, muss diese Hilfsstoffe im Rahmen der Eingangskontrolle prüfen und für die Verwendung zur Produktion freigeben. Diese Prüfung und Freigabe der Hilfsstoffe durch den Arzneimittel-Hersteller muss GMP-konform erfolgen. Wenn diese Prüfung an ein externes Labor ausgelagert wird, so bleibt der Freigabeentscheid beim auftraggebenden Hersteller. Der Hersteller muss das externe Labor auch qualifizieren und sicherstellen, dass die Testung der Hilfsstoffe gemäss den geltenden Vorgaben erfolgt. Das externe Labor, welches die Prüfung der Hilfsstoffe durchführt, benötigt jedoch für diese Testung keine Herstellbewilligung von Swissmedic.

Ihr Kontakt

Fragen?
Ich beantworte sie gerne.

Dr. Katharina Oehler
Scientific and Managing Director

E-Mail schreiben


 

Das könnte Sie auch interessieren

Unser Wissen geben wir auch an Veranstaltungen weiter:
Jahrzehnte an Erfahrung und Wissen – das sind unsere Mitarbeitenden:
Seit 25 Jahren sind wir engagiert und partner-schaftlich für unsere Kunden da: