Artikel 13 HMG: Neuerungen in der Schweiz im Blick

Erfahren Sie, wie aktualisierte EMA-Richtlinien die Einreichung von Art. 13 HMG-Anträgen in der Schweiz massgeblich beeinflussen könnten.

Die EMA hat eine aktualisierte Richtlinie bezüglich der Weitergabe von EMA-Assessment Reports (AR) an Regulierungsbehörden ausserhalb der EU (sprich auch an Swissmedic) publiziert.

Zusammengefasst können gemäss den neuen Richtlinien nur noch Final EMA-AR (die zusätzlich den EU-Datenschutzbestimmungen zu entsprechen haben) mit Regulierungsbehörden ausserhalb der EU geteilt werden. Darüber hinaus sollte die EMA per E-Mail informiert werden, welche Dokumente und mit welcher Behörde sie geteilt wurden.

Gemäss den Anforderungen von Swissmedic für Art. 13 HMG-Anträge müssen aber neben dem Final AR auch Draft bzw. Preliminary ARs (abhängig von der Art des Referenzverfahrens im Ausland) eingereicht werden.

Die genauen Auswirkungen dieser geänderten EMA-Vorgabe auf die Einreichung von Gesuchen nach Art. 13 HMG in der Schweiz sind noch bei Swissmedic in Abklärung. Erfahren Sie bald mehr in einem kommenden "Herausgepickt"-Artikel auf unserer Website oder LinkedIn. Seien Sie gespannt!

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Dr. Katharina Oehler
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