Damit ein Arzneimittel in der Schweiz von den Krankenkassen vergütet wird, verlangt das Bundesamt für Gesundheit (BAG) für die Marktzulassung den Nachweis der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit des Arzneimittels. Wir stellen dafür unser Know-how zur Verfügung.
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