Viele haben es mit Sehnsucht erwartet. Seit 1.7.2020 gelten für einzelne Vitamine und einen Mineralstoff keine Höchstmengen mehr. Was bedeutet das für die Produktentwicklung? Sind jetzt beliebige Mengen in Nahrungsergänzungsmitteln zulässig? – Leider NEIN!
Die Höchstmengen gemäss Nahrungsergänzungsmittelverordnung (VNem) bilden einzig den Aspekt der Lebensmittelsicherheit ab. Die Behörden haben mit dem Anhang 1 der VNem die Lebensmittelsicherheitsprüfung für die Industrie erledigt. Jedoch ist es immer noch die Aufgabe jedes einzelnen Betriebes, für jedes einzelne Produkt auch in der Zweckbestimmung eines Nahrungsergänzungsmittels zu bleiben und dem Täuschungsschutz zu genügen. Können Mengen von 20'000 oder 30’000% des Nährstoffbezugswerts (NRV) noch einer normalen Ergänzung der Ernährung entsprechen? Für gesunde Menschen? In einer Situation erhöhten Bedarfes? Zur Aufrechterhaltung einer normalen Versorgung? Wohl kaum! Auch in Situationen erhöhten Bedarfs wie Schwangerschaft, Spitzensport oder speziellen Ernährungsformen wie veganer Ernährung werden von gesunden Menschen nie derart hohe Mengen für eine normale Homöostase benötigt. Daher ist die Zweckbestimmung des Produktes in solchen Fällen ausserhalb der Grenzen eines Nahrungsergänzungsmittels – und sie verletzen den Täuschungsschutz, weil Aussagen zum Nahrungsergänzungsmittel wahr und klar sein müssen.
Konkret heisst dies, dass Sie sich für jedes Ihrer Produkte - einerseits basierend auf wissenschaftlichen Grundlagen (pharmakologische vs. ernährungsphysiologische Wirkung), andererseits basierend auf der Einschätzung des Täuschungspotenzials – eine Legitimation geben und dies im Sinne der Selbstkontrolle auch dokumentieren müssen.