Seit 27. Mai 2020 haben wir Klarheit. Die revidierten Verordnungen des Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständerechts im Rahmen von Stretto 3 sind seit 1. Juli 2020 in Kraft gesetzt. Stretto 3 bringt im Bereich Nahrungsergänzungsmittel bedeutende Veränderungen sowohl in den Höchstmengen für Vitamine, Mineralstoffe und sonstige Stoffe, als auch in den zulässigen Substanzen. Insbesondere der tiefe Zinkhöchstwert von 5.3mg und das Verbot von sämtlichen Verbindungen zu Vitamin A – mit Ausnahme des Provitamin A β-Carotin – werden so manche Rezepturanpassung nötig machen. Auch Zusatzstoffe sind von Änderungen betroffen. Zusätzlich zu den Rezepturänderungen treten auch Vorschriften zu Warnhinweisen in Kraft. Gemäss Anpassung vom 3. Juni wird der Industrie für die Umstellung der Rezepturen und Kennzeichnungen für Nahrungsergänzungsmittel eine Übergangsfrist von zwei Jahren gewährt. Bis 30.06.2022 darf daher nach herkömmlichen Rezepturen und mit herkömmlicher Kennzeichnung (gemäss Lebensmittelrecht 2017) produziert werden. Danach dürfen die Bestände bis zum Aufbrauch abverkauft werden.
Dr. Katharina Oehler
Scientific and Managing Director
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