Am Mittwoch, 27. Mai 2020, hat der Bundesrat entschieden, die revidierten Verordnungen im Rahmen von Stretto 3 per 1. Juli 2020 inkraft zu setzen. Stretto 3 bringt im Bereich Nahrungsergänzungsmittel bedeutende Veränderungen sowohl in den Höchstmengen für Vitamine, Mineralstoffe und sonstige Stoffe, als auch in den zulässigen Substanzen. Insbesondere der tiefe Zinkhöchstwert von 5.3mg und das Verbot von sämtlichen Verbindungen zu Vitamin A – mit Ausnahme des Provitamin A β-Carotin – werden so manche Rezepturanpassung nötig machen. Die provisorischen Texte finden Sie unter folgendem Link. Gemäss Anpassung vom 3. Juni wird der Industrie eine Übergangsfrist von zwei Jahren gewährt. Bis 30.06.2022 darf nach herkömmlichen Rezepturen und mit herkömmlicher Kennzeichnung produziert werden. Danach dürfen die Bestände bis zum Aufbrauch abverkauft werden.
Dr. Katharina Oehler
Scientific and Managing Director
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