Für Arzneimittel, die nur von Fachpersonen angewendet werden, kann künftig auf eine beigepackte Fachinformation verzichtet werden, vorausgesetzt, dass auf der äusseren Verpackung ein 2-dimensionaler Barcode (z.B. QR-Code) aufgedruckt wird.
Für bereits zugelassene Präparate kann dieser QR-Code über ref-data für jede Packungsgrösse generiert und heruntergeladen werden.
Dies ist jedoch für Arzneimittel im Erstzulassungsverfahren nicht möglich, da der QR-Code über ref-data erst nach der Verfügung Gutheissung generiert werden kann. Zum Zeitpunkt des Vorbescheid Gutheissung, mit welchem die finalen Packmittel als Antwort eingereicht werden, ist die GTIN basierend auf Zulassungsnummer und Packungscode bereits bekannt. Mit diesem kann auf ein beliebiges Tool für die Erstellung des QR-Codes zurückgegriffen und der QR-Code ebenfalls generiert werden.
- sm-i.ch/01/GTIN für die Patienteninformation oder
- sm-ip.ch/01/GTIN für die Fachinformation