Da einige Orphan Drugs nur in geringen Mengen hergestellt werden, ist es in der EU möglich, Packungen für die gesamte EU mit nur englischem Text zu produzieren. Es ist wichtig zu wissen, dass diese Sonderregelung für Orphan Drugs in der Schweiz nicht gilt. Auch wenn ein Arzneimittel für eine sehr seltene Krankheit zugelassen ist, müssen die Packungstexte immer in mindestens 2 Amtssprachen angegeben werden (Ausnahme: Bei ausschliesslicher Anwendung im Spital oder durch definierte Fachärzte können Packungstexte nur in einer Amtssprache oder in Englisch abgefasst sein).
Dr. Katharina Oehler
Scientific and Managing Director
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