Novel Food Konsultationsprozesse

Wer mit Pflanzenextrakten in Lebensmitteln arbeitet, ist aktuell mit sehr hohen Anforderungen in Bezug auf Novel Food konfrontiert. Konsultationsprozesse und deren Ausgang können dabei unterstützen, sich im Alltag zurechtzufinden.

Schaut man in die Konsultationsprozesse zu Novel Food der europäischen Kommission oder in diejenigen des BLV in der Schweiz, fällt auf, dass je länger je mehr über viele Jahre als «normale Lebensmittel» interpretierte Lebensmittel einem aufwändigen Konsultationsverfahren unterzogen werden – also im Verdacht stehen, neuartig zu sein. Es ist demnach höchste Vorsicht geboten bei der Wahl von Pflanzenextrakten für den Einsatz in Nahrungsergänzungsmitteln. Für Betriebe, welche keine Konsultationsverfahren bzw. potenzielle Novel Food Zulassungen anstrengen möchten, gibt es nur noch den Weg, sich strikt an die Resultate der Konsultationsprozesse zu halten (diese werden mit kleiner Verzögerung in den Novel Food Catalogue aufgenommen) und nur Rohstoffe zu verwenden, die explizit als nicht neuartig eingestuft worden sind. Argumentationsketten in der Selbstkontrolle, auch wenn diese in sich schlüssig sind, jedoch keine handfesten Beweise (wie z.B. von über 28 Jahre alten Verkaufszahlen, die konkret als für den Einsatz als oder in Lebensmitteln gekennzeichnet sind) darstellen, sind kritisch und werden nicht unbedingt akzeptiert.

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Dr. Katharina Oehler
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