In der bisher gültigen Version 2.0 der Wegleitung «Übertragung der Zulassung» ZL404_00_001 (Stand: Oktober 2024) wurde festgehalten, dass bei der Übernahme von Ware/Chargen eine erneute Freigabe und Etikettierung durch die FvP der neuen Zulassungsinhaberin (MAH) erforderlich sei – selbst für von der FvP der bisherigen MAH für den Schweizer Markt bereits freigegebenen Chargen. Diese Anforderung stellt eine Neuerung gegenüber früheren Versionen dar, in denen eine «doppelte» Marktfreigabe nicht vorgesehen war.
In der überarbeiteten Version 2.1 wird nun klargestellt, dass bereits von der bisherigen Zulassungsinhaberin für den Schweizer Markt freigegebene Chargen von der neuen MAH nicht nochmals freigegeben werden müssen. Auch muss auf solche Ware kein Etikett, auf welcher die neue MAH genannt ist, aufgebracht werden.
Damit entfällt die in Version 2.0 eingeführte Pflicht zur «doppelten» Freigabe bei Bestandsübernahme – eine praxisorientierte Erleichterung.
Die angepasste Wegleitung (Version 2.1) trat am 01.07.2025 in Kraft.