Fluorid darf in der EU sowohl Nahrungsergänzungsmitteln wie auch normalen Lebensmitteln zugesetzt werden. Auch Trinkwasser und Kochsalz werden in verschiedenen Ländern angereichert. Da Zweifel an der Sicherheit insbesondere in Bezug auf seine Neurotoxizität und die Entwicklungs-Neurotoxizität aufgekommen sind, hat die EFSA die aktuellen UL’s überprüft und in einer am 22. Juli 2025 veröffentlichten Scientific Opinion festgestellt, dass 3.3 mg Fluorid pro Tag für schwangere Frauen wie auch für andere Erwachsene und Kinder ab 8 Jahren zu keinen Risiken in der neurologischen Entwicklung führen. Für Kleinkinder bis 1 Jahr gilt ein UL von 1 mg / Tag, für Kinder von 1-3 Jahren einer von 1,6 mg und für Kinder von 4-8 Jahren einer von 2 mg. Für letztere Gruppe könnte deshalb insbesondere bei angereichertem Trinkwasser in der konservativsten Schätzung eine milde Fluorose entstehen, welche die Backenzähne beeinträchtigen könnte, weil sich diese in diesem Alter entwickeln.
In der Schweiz darf Fluorid ausschliesslich für die Anreicherung von Speisesalz verwendet werden. Der Zusatz in Nahrungsergänzungsmitteln, zur Anreicherung von anderen Lebensmitteln oder Trinkwasser ist nicht zulässig.