Das Faktenblatt des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) gibt einen Überblick über die Änderungen im Lebensmittelrecht per 1. Juli 2025. In der Aromenverordnung beispielsweise werden einige Aromen gestrichen und bei anderen eine Anwendungseinschränkung ausgesprochen. Zudem werden die Grenzwerte für Listerienkontaminationen in Lebensmitteln (die das Wachstum von Listerien begünstigen) geändert, um sicherzustellen, dass die Höchstwerte während der gesamten Haltbarkeitsdauer nicht überschritten werden. Im Bereich gentechnisch veränderte Organismen gibt es 10 neue Pflanzen, von denen Verunreinigungen bis max. 0.5% toleriert werden. Im Bereich Kontaminanten gibt es neben Änderungen zu Perchlorat, Mykotoxinen, Arsen, Cadmium, 3-Monochlorpropandiol insbesondere grössere Veränderungen in Bezug auf Tetrahydrocannabidiol-Kontaminationen (THC). Hier entfallen einige bis anhin spezifizierte Produktgruppen und bei Hanfsamen und -samenölen werden die Werte der EU angepasst, was einer Verschärfung der bis anhin geltenden Vorschriften zu THC gleichkommt. Weitere Änderungen beziehen sich auf Zutaten für Säuglingsanfang- und Folgenahrung, sowie für Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke, welche in der Verordnung über Lebensmittel für Personen mit besonderem Ernährungsbedarf (VLBE) geregelt sind. Für rund 3000 Pflanzenschutzmittel gelten verschärfte Rückstandsanforderungen und im Bereich Rückstände von pharmakologischen Wirkstoffen in Lebensmitteln tierischen Ursprungs wird neu direkt auf die korrespondierenden europäischen Anhänge verwiesen. Auch in der Zusatzstoffverordnung treten Änderungen in Kraft. In Bezug auf Nahrungsergänzungsmittel ist dabei die neue Zulässigkeit von Trimagnesiumdicitrat (E345(i)) zu erwähnen. Zu guter Letzt werden Bisphenole in Bedarfsgegenständen strenger reguliert.
Dr. Katharina Oehler
Scientific and Managing Director
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