Neue Höchstmengen – ist der unlimitierte Einsatz in Nahrungsergänzungsmitteln möglich?

Die Höchstmengenvorgaben von Vitaminen, Mineralstoffen und sonstigen Stoffen in Nahrungsergänzungsmitteln sollen per 1. Mai 2020 angepasst werden. Wie genau, ist noch nicht klar. Klar ist jedoch, dass bei einigen «unkritischen» Vitaminen und Mineralstoffen (z.B. Vitamine B1, B2, B12) die Höchstmengenvorgaben gänzlich wegfallen werden. Trotzdem dürfen die Substanzen in Nahrungsergänzungsmitteln nicht unlimitiert eingesetzt werden. Warum?

Die Höchstmengenvorgaben bilden nur einen Aspekt ab, nämlich den der Lebensmittelsicherheit. Diese Stoffe sind allein auch in grösseren Mengen sicher. Jedoch müssen weitere Aspekte, wie z.B. die Zweckbestimmung und das damit verbundene Täuschungsverbot berücksichtigt werden. Die Mengen müssen der Lebensmittelzweckbestimmung genügen (d.h. keine pharmakologische Wirkung!) und müssen dem Täuschungsverbot Rechnung tragen (d.h. dürfen nicht den Anschein eines Heilmittels machen). Ebenso müssen kumulative Effekte in Mischungen bewertet werden. Dies muss mittels einer detaillierten Gesamtbetrachtung des Produktes im Rahmen der Selbstkontrolle dargelegt und sichergestellt werden.

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Dr. Katharina Oehler
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