Wenn bei einem Produkt mit Schweizer Zulassung (Hauptzulassung oder Exportzulassung) ein Qualitätsmangel festgestellt wird, ist dieser unter Verwendung des entsprechenden Formulars und Einhalten der Fristen Swissmedic zu melden. Die Meldepflicht besteht unabhängig davon, ob das Produkt exportiert wird oder nicht, auch ob es in der Schweiz vertrieben wird oder nicht. Ein Qualitätsmangel muss somit in jedem Fall an Swissmedic gemeldet werden.
Dr. Katharina Oehler
Scientific and Managing Director
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