Gesuche für Bewilligung von Mäklerinnen und Mäklern oder Agentinnen und Agenten haben bis spätestens am 30. Juni 2019 bei der Swissmedic eingereicht werden müssen. Nachdem ein Gesuch eingereicht worden ist, wird Swissmedic wie üblich überprüfen, ob eine Inspektion notwendig ist. Falls der Betrieb keine schon bestehende Betriebsbewilligung besitzt, ist eine Inspektion unabdingbar. Falls eine Betriebsbewilligung schon besteht, wird Swissmedic fallweise entscheiden, ob eine Inspektion notwendig ist oder nicht. Dabei können die Tätigkeiten bis zum Entscheid der Swissmedic weitergeführt werden.
Dr. Katharina Oehler
Scientific and Managing Director
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