Ist Ihre Zutat ein Novel Food?

Am 10. Februar 2026 hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) detaillierte Unterlagen publiziert, die Marktteilnehmer unterstützen sollen, die Selbstkontrolle in Bezug auf Novel Food wahrzunehmen, sowie einen Begutachtungs- bzw. Bewilligungsantrag vollständig auszufüllen

Die veröffentlichten Unterlagen enthalten umfangreiche Informationen, wie beispielsweise die Selbstkontrolle in Bezug auf die Neuartigkeit eines Lebensmittels (auch einer Zutat z.B. in NEM) beurteilt werden kann, welche Schritte unternommen und welche Fragestellungen dabei beantwortet werden müssen. Das Merkblatt 1 (es ist unter dem Titel «Evaluation des Novel-Food-Status im Rahmen der Selbstkontrolle» unter der Frage «Wie kann der Novel-Food-Status bestimmt werden?» zu finden) gibt dabei detaillierte Hinweise, welche Quellen hilfreich sind und wie diese gelesen werden müssen.

Die weiteren Merkblätter sind nicht mehr für die Selbstkontrolle, sondern bereits für die darauf folgenden Schritte der Begutachtung (Einstufung - Konsultationsprozess) bzw. Bewilligung eines neuartigen Lebensmittels durch die Behörden zu verwenden. Sie kommen dann zum Einsatz, wenn sich bei der Selbstkontrolle ein Zweifel an der Nicht-Neuartigkeit eines Lebensmittels ergeben hat. Und sie zeigen unverkennbar, in welchem tiefen Detaillierungsgrad eine solche Dokumentation in jedem Fall verlangt wird – unabhängig von der Grösse des Betriebs. Sowohl das Begutachtungs-, wie auch das Bewilligungsverfahren sind kostenpflichtig. Richtwerte für ein Begutachtungsverfahren werden mit CHF 500 – 3000.- angegeben, diejenigen für Begutachtung und Verfügung Novel Food mit CHF 5'000 – 30'000.-. Die Bearbeitungszeit hängt von verschiedenen Faktoren ab und ist grundsätzlich nicht definiert. Als Richtwert bei einem vollständigen Dossier werden 12 Monate genannt.

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Dr. Katharina Oehler
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