Information ist Werbung

Im Lebensmittelrecht wird nicht zwischen Informationen für den (Fach-)handel und die Konsumenten unterschieden

Im Lebensmittelrecht sind sowohl die Texte auf der Verpackung (Kennzeichnung) als auch Texte mit Bildern in klassischen Werbemitteln (Inserate, Plakate, Werbespots, Websites) Informationen. Eine Unterscheidung zwischen Fachpublikum und Konsumenten gibt es nicht. Werbung ist demnach auch Information. Während sich die meisten Anbieter bewusst sind, dass es für die Kennzeichnung klare Regelungen gibt (z.B. Lebensmittelinformationsverordnung), sind sich viele nicht bewusst, dass diese auch für die Werbung gelten. Und noch weniger bewusst sind sich viele Anbieter, dass auch Informationen an Handelspartner davon erfasst sind. Es existieren diverse Systeme, in welche Anbieter zahlreiche, nicht nur technische, Informationen für den Handel einspeisen. Das Bewusstsein soll hiermit geschärft werden, dass die in solche Systeme eingegebenen Texte auch die Grundlage für Websites von Drittanbietern darstellen können. Während grundsätzlich der Anbieter für fehlerhafte Drittanbieterwebsites nicht verantwortlich gemacht werden kann, ist er für die Korrektheit der in Systeme eingespeiste Information durchaus verantwortlich.

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Dr. Katharina Oehler
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