Ist der Wirkstoff in der Ph.Eur./Ph.Helv. monographiert muss keine Änderung eingereicht werden. Das Update des Modul 3 kann im Rahmen einer anderen Änderung erfolgen, aber nur, wenn das Risk Assessment gezeigt hat, dass das Modul 3 geändert werden muss. Bei Wirkstoffen die nicht in der Ph.Eur. monographiert sind, muss die Änderung als genehmigungspflichtige Änderung eingereicht werden. Das Risk Assessment ICH Q3D ist beizulegen.
Dr. Katharina Oehler
Scientific and Managing Director
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