Bestellt eine Gesuchstellerin eine Vertretung für ein Gesuchsverfahren, so sind grundsätzlich sämtliche Eingaben von dieser zu akzeptieren (soweit im Rahmen der Vollmacht). Eine bevollmächtigte ausländische Firma darf Swissmedic-Formulare rechtsgültig unterschreiben und einreichen, sofern diese Tätigkeit in der Vollmacht umfasst ist. Die Zustellung von rechtsverbindlichen Dokumenten wie z.B. Vorbescheide und Verfügungen erfolgt immer an eine Schweizer Adresse. Bei Vertretung erfolgt diese an die CH-Adresse der Vertretung ansonsten bzw. falls diese keine CH-Adresse hat, direkt an die CH-Zulassungsinhaberin. Die Vollmacht ist unter «add info» einzureichen.
Dr. Katharina Oehler
Scientific and Managing Director
E-Mail schreiben