Gesuch: Namensänderung eines Herstellers mit mehreren Funktionen

Wie muss eine meldepflichtige Änderung zur Namensänderung eines Herstellers, der mehrere Funktionen ausübt (z.B. Quality Control und Batch Release des Fertigprodukts), eingereicht werden?

Man kann Folgemeldungen einreichen. Im erwähnten Fall handelt es sich um eine meldepflichtigen Änderung Nr. 12 mit einer Folgemeldung Nr. 12. Ist jedoch ein Hersteller sowohl für die Herstellung als auch für die Qualitätskontrolle des Wirkstoffs zuständig, muss nur eine Änderung Nr. 10 eingereicht werden.

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Dr. Katharina Oehler
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