Die Verwendung von “sonstigen Stoffen” in Nahrungsergänzungsmitteln (NEM) ist in Europa nur teilweise harmonisiert. Die HoA haben deshalb einige kritische Stoffe bewertet und in einem Bericht veröffentlicht, von denen sie der Überzeugung sind, dass von ihnen ein Gesundheitsrisiko ausgehen kann. Aus den 117 Stoffen wurden wiederum 13 Stoffe priorisiert, welche aus der Sicht der HoA prioritär einem Artikel 8-Verfahren ((EC) No 1925/2006) unterzogen werden sollen, damit sie im Anhang III der EU «Anreicherungs»-Verordnung integriert werden sollen. Anhang III enthält Stoffe, die in Lebensmitteln entweder verboten oder aber limitiert sind.
Der Schweizer Gesetzgeber hat einige dieser «13-er-Liste»-Stoffe bereits in unterschiedlichen Verordnungen verboten (Melatonin, Hypericum perforatum) oder limitiert (Tryptophan). Die Liste enthält aber auch Stoffe, die in der Schweiz in Nahrungsergänzungsmitteln sehr gerne verwendet werden (z.B. Curcumin in Curcuma spp.-Zubereitungen, Lepidium meyenii (Maca), Withania somnifera (Schlafbeere/Ashwagandha)). Auch die HoA hat festgestellt, dass der Zugang zu verlässlichen Daten nicht einfach ist – ein Fact, welcher auch Hersteller in der Schweiz im Rahmen ihrer Selbstkontrolle immer wieder an ihre Grenzen stossen lässt. Trotzdem ist es wichtig, unter Selbstkontrolle so viele Informationen wie möglich über die Stoffe zu sammeln und im Rahmen einer Gesamtbetrachtung des Produktes die Lebensmittelsicherheit und den Täuschungsschutz zu gewährleisten. Weitere Erkenntnisse dieser Arbeitsgruppe oder Erkenntnisse aus den eingeleiteten Prozessen könnten in Zukunft wertvolle Dienste leisten für jeden einzelnen Hersteller.
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