Einreichung einer Consolidation Sequence

Wie muss eine Consolidation Sequence eingereicht werden, welche auf dem Rückzug eines Gesuchs basiert?

Nach dem Rückzug eines Gesuchs soll eine Konsolidierungssequenz eingereicht werden, mit welcher die mit diesem Gesuch eingereichten Daten (ausser ch-m1) mit dem Operator „DELETED“ versehen werden, um den Zustand des Dossiers vor dem Gesuch wiederherzustellen. Wenn zum Basisgesuch in solch einem Fall keine «supplemental-info»-Einreichung mehr möglich ist (da im eGov-Portal schon als «Completed» dargestellt), soll die Consolidation Sequence als «new application», Delivery Type «Baseline», eingereicht werden und im «Cover Letter» darauf verwiesen werden, dass es sich um die «supplemental-info» zum entsprechenden Gesuch handelt; dabei soll die Gesuchs-ID angegeben werden. Mit diesem Vorgehen können Probleme mit der technischen Validierung der initialen Einreichung umgangen werden.

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Dr. Katharina Oehler
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