Nach dem Rückzug eines Gesuchs soll eine Konsolidierungssequenz eingereicht werden, mit welcher die mit diesem Gesuch eingereichten Daten (ausser ch-m1) mit dem Operator „DELETED“ versehen werden, um den Zustand des Dossiers vor dem Gesuch wiederherzustellen. Wenn zum Basisgesuch in solch einem Fall keine «supplemental-info»-Einreichung mehr möglich ist (da im eGov-Portal schon als «Completed» dargestellt), soll die Consolidation Sequence als «new application», Delivery Type «Baseline», eingereicht werden und im «Cover Letter» darauf verwiesen werden, dass es sich um die «supplemental-info» zum entsprechenden Gesuch handelt; dabei soll die Gesuchs-ID angegeben werden. Mit diesem Vorgehen können Probleme mit der technischen Validierung der initialen Einreichung umgangen werden.
Dr. Katharina Oehler
Scientific and Managing Director
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