Pflanzen und Pflanzenzubereitungen sind in Nahrungsergänzungsmitteln «en vogue». Während in Europa noch immer eine Liste mit geduldeten «Botanical Claims» existiert, sind diese Angaben in der Schweiz nicht zulässig.
In seiner Sitzung vom 18. Januar 2024 hat das europäische Parlament deshalb die europäische Kommission und den Rat nochmals mit Nachdruck beauftragt, Nägel mit Köpfen unter anderem in Bezug auf Nährwertprofile und gesundheitsbezogenen Angaben zu Pflanzen und pflanzlichen Zubereitungen in Lebensmitteln und Nahrungsergänzungsmitteln zu machen. Insbesondere wird dabei auf das grosse Risiko der Irreführung des (jungen) Konsumenten in den sozialen Medien hingewiesen und auf die Problematik, dass Produkte mit pflanzlichen Zubereitungen in ihrer Klassifizierung als Arzneimittel versus Nahrungsergänzungsmittel kaum unterscheidbar sind. Auch das ist für die Konsumenten risikobehaftet, weil die Erwartungshaltung allenfalls nicht kongruent mit der Wirkung ist. Eine europaweite Harmonisierung wird gefordert.
In der Schweiz wird eine klare Abgrenzung zwischen pflanzlichen Arzneimitteln und Nahrungsergänzungsmitteln behördlich gefordert und überprüft. Claims zu Pflanzen und pflanzlichen Zubereitungen sind unzulässig.