Adressänderung vs Standortänderung

Mit welchem Änderungsgesuch sollen Adressänderungen bzw. Standortänderungen der Chargenfreigabe eingereicht werden?

Eine Adressänderung (anderer Standort) der Chargenfreigabe darf nicht als Typ A.5a IAIN- Änderung des Namens und/oder der Adresse einer Herstellerin des Fertigprodukts (einschliesslich der Chargenfreigabe- und Qualitätskontrollstandorte) eingereicht werden, sondern es handelt sich dabei um eine B.ll.b.2 – Änderung des Standorts für die Chargenfreigabe des Fertigprodukts.

Ihr Kontakt

Fragen?
Ich beantworte sie gerne.

Dr. Katharina Oehler
Scientific and Managing Director

E-Mail schreiben


 

Das könnte Sie auch interessieren

Unser Wissen geben wir auch an Veranstaltungen weiter:
Jahrzehnte an Erfahrung und Wissen – das sind unsere Mitarbeitenden:
Seit 25 Jahren sind wir engagiert und partner-schaftlich für unsere Kunden da: