Eine Adressänderung (anderer Standort) der Chargenfreigabe darf nicht als Typ A.5a IAIN- Änderung des Namens und/oder der Adresse einer Herstellerin des Fertigprodukts (einschliesslich der Chargenfreigabe- und Qualitätskontrollstandorte) eingereicht werden, sondern es handelt sich dabei um eine B.ll.b.2 – Änderung des Standorts für die Chargenfreigabe des Fertigprodukts.
Dr. Katharina Oehler
Scientific and Managing Director
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