Für die Überprüfung der Aufnahmebedingungen in die SL (Spezialitätenlist) wird alle 3 Jahre pro Jahr eine «Arzneimittel-Einheit» gemäss Art.34d, KLV (Krankenpflege-Leistungsverordnung) überprüft. Unter den Einheiten A, B und C sind mehrere therpeutische Gruppen (IT-Gruppen) zusammengefasst. Pro Einheit werden die enthaltenen IT Gruppennamen genannt. Nach dem IT Gruppennamen sind in Klammern die ersten beiden Ziffern der IT Gruppe angegeben. Bsp. Einheit B: Nervensystem (01). Die Überprüfung geschieht wie folgt: 2017 Einheit A; 2018 Einheit B; 2019 Einheit C; 2020 Einheit A etc.
Eine aktuelle Liste der zu überprüfenden Arzneimittel des laufenden Jahres ist in den Mitteilungen zur Spezialitätenliste (SL) auf der BAG Website publiziert.